Hinweise für Spieler/innen und Eltern zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs – Fußball – 1. FC Schwarzenfeld

Hinweise für Spieler/innen und Eltern zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Ab dem 25. Mai 2020 findet beim 1. FC Schwarzenfeld – Abteilung Fußball – wieder schrittweise der eingeschränkte Trainingsbetrieb statt.

Dafür müssen folgende Richtlinien eingehalten werden:

Gesundheitszustand
– Sollten Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder sämtliche Erkältungssymptome bei einem Spieler/in oder einer Person im eigenen Haushalt vorliegen, darf nicht am Training teilgenommen werden.
– Bei einem positiven Test auf Corona-Virus (Covid-19) im eigenen Haushalt muss dies dem Verein sofort gemeldet werden und die betreffende Person 14 Tage dem Training fernbleiben.

An- und Abreise
– Anreise einzeln zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in einem privaten PKW. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden!
– Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
– Auch im Eingangsbereich ist eine Menschenansammlung zu vermeiden.
– Begleitpersonen dürfen dem Training nicht beiwohnen. Sind besondere Umstände gegeben ist auf Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
– Direkt nach dem Training ist das Sportgelände zu verlassen.
– Besonderheit im Jugendtraining: Jugendspieler kommen bereits umgezogen ins Training. Das Bringen und Abholen von Kindern nur bis zum bzw. ab dem Sportgelände.

Hygiene-Maßnahmen
– Vor- und nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren. Die Möglichkeit zur Händedesinfektion ist vom Verein geschaffen.
– Es dürfen keine körperlichen Begrüßungsrituale durchgeführt werden.
– Eine Getränkeflasche muss von zu Hause mitgebracht und auch zu Hause gefüllt werden.
– Das Spucken und Naseputzen auf dem Feld ist zu unterlassen.
– Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln ist zu vermeiden.
– Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen einzuhalten.
– Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln versehen und müssen nach der Benutzung von der betreffenden Person desinfiziert werden. Die Toiletten im Eingangsbereich werden vor dem Trainingsbeginn vom Trainer/Betreuer aufgesperrt und nach dem Training wieder abgesperrt.
In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht. Hierzu stehen Flüssigseife und ausreichend Desinfektionsmittel sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt.
– Torwarthandschuhe sind während des Trainings wiederholt zu desinfizieren. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit Speichel befeuchten!
– Trainingsgeräte: Der direkte Kontakt mit Trainingsgeräten ist durch Benutzung von Handtüchern, Handschuhen, etc. zu vermeiden. Alle Trainingsgeräte sind nach jeder Einzel-Nutzung direkt von der jeweiligen Person sorgfältig zu reinigen und desinfizieren. Dies gilt beispielsweise für Bälle und Tore.

Vorgaben für Trainingseinheiten
– Um Infektionsketten leichter nachverfolgen zu können, wird eine Trainingsliste je Mannschaft erstellt, auf der notiert wird, wer bei welcher Trainingseinheit anwesend war.
– Für das Training ist NUR der B Platz freigegeben! Bei Bedarf kann auf das Kleinspielfeld mit genutzt werden. Der C Platz und das Stadion sind gesperrt!
– Erlaubt sind nur Übungsformen ohne Gegenspieler unter Einhaltung des Mindestabstandes (z.B. Passspiel/Torschuss).
– Nicht erlaubt ist das klassische Fußball spielen („Abschlussspiel“), auch nicht unter Einhaltung der Mindestabstände
– Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.
– Kopfbälle dürfen im Training nicht durchgeführt werden (hier ist die Infektionsgefahr besonders hoch!).
– Der Mindestabstand ist besonders auch bei wartenden Spielern zu beachten.
– Jugendtraining: Sofern Unterstützung erforderlich ist, darf ein Elternteil am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
– Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
– Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
– Die Türen bleiben nach Möglichkeit offen, um den Kontakt mit Türgriffen zu vermeiden und um für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
– Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Gegenständen) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
– Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer auf dem Sportgelände untersagt.

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
– Durch Beschilderungen und einem Belegungsplan ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
– Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
– Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
– Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Ge-gebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
– Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder. Ein Aufenthalt in der Kabine ist nur zum Umziehen und Duschen erlaubt.

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen
– Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist vorerst nur im Seniorenbereich erlaubt!
– Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.
– In den Umkleiden und Duschen ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen.
– In den Mehrplatzduschräumen duscht nach Möglichkeit immer nur eine Person. Es können maximal zwei Personen gleichzeitig duschen, indem sie gegenüberliegende Duschen benutzen.
– Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und das Tragen von Masken muss beachtet werden.

Hiermit bestätige ich
_________________________________________, dass ich die Regeln gelesen und verstanden habe und mich an der aktiven Umsetzung der genannten Punkte beteiligen werde.

Ort, Datum; Unterschrift Spieler/in (bei Minderjährigkeit: Spieler/in + Erziehungsberechtigter)
Stand 01.07.20

Quelle:https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_v16.pdf